Neues Urteil des Bundesgerichtshofes
Samstag, den 22. Mai 2010 um 07:45 Uhr
Der Bundesgrichtshof hat jetzt ein Urteil gefällt, dass Anschlussinhaber, die sich über das Funknetz ins Internet einwählen, ihren Zugang durch ein persönliches Passwort gegen Missbrauch zu schützen haben. Lesen Sie bitte weiter hier.




