Änderungen bei Brandenburgs Ladenöffnungsgesetz
Dienstag, den 07. September 2010 um 11:52 Uhr
Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz soll geändert werden: Geschäfte sollen danach weder an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen noch an der Mehrzahl der Sonntage innerhalb eines Monats geöffnet haben können

Potsdam - Das Kabinett hat heute einem entsprechenden Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zugestimmt. Arbeitsminister Günter Baaske (SPD): „Bisher war es in Brandenburg bei gegebenen Anlässen möglich, dass an allen vier Adventssonntagen die Läden geöffnet haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall Berlin im letzten Jahr ausdrücklich als verfassungswidrig erklärt. Mit der Änderung machen wir das in der Praxis bewährte Brandenburger Ladenöffnungsgesetz rechtssicher.“ Das Gesetz soll im September in den Landtag eingebracht werden und bereits für die diesjährige Adventszeit gelten.
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