Mieterschutzbund e.V. informiert
Mittwoch, den 17. September 2008 um 13:02 Uhr
Aktuelles Urteil: Kleintierhaltung in Mietwohnungen darf nicht pauschal untersagt werden Ein Urteil des Bundesgerichtshofes hat bestätigt, dass das formularmäßige Tierhaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt, welches eine Ausnahme nur für Ziervögel und Zierfische, hingegen nicht für andere Kleintiere vorsieht, nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist. Der BGH hat entschieden, dass auch andere Kleintiere wie Zwergkaninchen oder Hamster in der Klausel berücksichtigt werden müssen, um als wirksame Klausel anerkannt werden zu können.




