Fenstertausch mit garantierten staatlichen Prämien
Montag, den 28. September 2009 um 08:15 Uhr
rbr. Der Einbau neuer Fenster wird vom Staat kräftig gefördert. Sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer können entsprechende Handwerkerlöhne beim Finanzamt geltend machen. Das gilt für alle Renovierungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Auf Antrag sind bis zu 6.000 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuer abzugsfähig. In Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), werden extrem günstige Kredite an private Haushalte vergeben, um den Austausch der Fenster bzw. vorhandener Verglasungen zu finanzieren. Hierzu zählen der Einbau der neuen sowie der Ausbau und die Entsorgung der alten Fenster. Darüber hinaus ist ggf. ein staatlicher Zuschuss von 5 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten möglich – bis maximal 2.500 Euro je Wohneinheit.
Da die Zinsen aktuell sehr niedrig sind, lohnt es sich, schnell zu handeln. Zudem verspricht die fachgerechte Montage durch den Profi maximale Energie-Einsparmöglichkeiten und damit sinkende Heizkosten – und das Jahr für Jahr. Neue Fenster machen sich so gleich mehrfach bezahlt. Wer mehr wissen möchte, kann sich bei einem Fensterfachmann in der Nähe informieren. Adressen finden sich im Internet unter www.fenster-profis.de.





